Geschichte der Ballonfahrt

Die Geschichte der Ballonfahrt beginnt im Jahr 1783, in einem Ort namens Annonay in Frankreich. Hier betrieb eine Familie namens Montgolfier eine Papierfabrik. Die Brüder Joseph und Entiénne Montgolfier hatten beobachtet, dass sich bei der Verbrennung von Papierresten diese erhoben, und nach oben schwebten.

Sie experimentierten mit diesen Erkenntnissen und bauten aus Papier und Leinwand immer größere Hüllen, die sie aus Rauchgas, erzeugt aus brennenden Stroh und gekämmter Wolle befüllten. Am 14. Juli 1783 ließen die Gebrüder eine ca. 600 Kubik große Hülle in die Lüfte erheben.

Der Anblick war so überwältigend, dass die Kunde hierüber nach Paris gelangte und dort mit Begeisterung aufgenommen wurde. König Ludwig XVI selbst lud die Gebrüder Montgolfier zu einer Vorführung ihrer Erfindung nach Paris ein.

Am 19. September erhebt sich ein von den Gebrüdern Montgolfier gebauter Heissluftballon in Gegenwart Ludwig XVI mit den ersten Passagieren, einem Hahn, einer Ente und einem Hammel in die Luft. Am 21. November wird der Traum der Menschheit schließlich wahr. Zum ersten Mal können Menschen mit einem mit Heißluft gefüllten Ballon der Gebrüder Montgolfier vor den Augen der königlichen Familie in das bis dahin unbekannte Luftmeer aufsteigen. Man beschloss, zwei zum Tode verurteilte Strafgefangene in die Luft zu schicken.

Ersten Passagiere: Hammel, Hahn & Ente

Pilatre de Rosier intervenierte beim König, dass sich kein gemeiner Mensch über den Adel erheben dürfe und auch noch Weltgeschichte schreiben könne. Somit kam es, dass Pilatre de Rosier und der Gardeoffizier Marquis D`Arlandes die Startgenehmigung erhielten und mit der Mongolfiere "Revellion" am 21. November 1783 die erste bemannte Ballonfahrt durchführten.

König Ludwig XVI war von der Eroberung des Luftmeeres so fasziniert, dass er ein Gesetz erließ, welches das Ballonfahren fortan nur dem Adel erlaubte bzw. alle Ballonfahrer in den Adelsstand zu erheben sind. Bis heute hat das von König Ludwig erlassene Gesetz - nur dem Adel das Ballonfahren zu erlauben – Gültigkeit